Die in Polen ausgestellten Urkunden können mit graphischen PQR-Zeichen für jeweilige Voll- oder Teilqualifikation versehen werden. Eine Vollqualifikation bedeutet, dass die betreffende Person das entsprechendes Allgemeinbildungsniveau und bei Berufsqualifikationen entsprechendes Allgemeinbildungsniveau und für den jeweiligen Beruf erforderlichen Berufsfertigkeiten aufweist. Die Teilqualifikation bezieht sich ausschließlich auf berufliche Qualifikation i Fertigkeit.
Bei einem inländischen oder ausländischen Qualifikationsnachweis mit der Angabe über das Niveau dieser Qualifikation in Bezug auf den nationalen Qualifikationsrahmen des jeweiligen EU-Mitgliedstaats oder direkt auf den Europäischen Qualifikationsrahmen lässt sich die Eignung eines Bewerbers zur Arbeit einfacher beurteilen. Es ist zu unterstreichen, dass nach den Systemgrundsätzen eines Qualifikationsrahmens, das einer Qualifikation zugeordnete Niveau ebenfalls mit der Bereitschaft und Fähigkeit, eigenständig und verantwortlich zu handeln, verknüpft ist.