Externe Examen werden von Prüfausschüssen durchgeführt. Im Rahmen von externen Examen können:
– das Niveau des Allgemeinwissens / der Ausbildung,
– berufliche Fertigkeiten /Qualifikationen
Bestätigt und entsprechende Urkunden ausgestellt werden.
Externe Examen bestätigen das Allgemeinwissen.
Das Allgemeinwissen aus dem Rahmenlehrplan der Allgemeinbildung bestätigt werden, d.h.:
- Grundschule https://www.cke.edu.pl/egzamin-eksternistyczny/szkola-podstawowa/
- Oberschule https://www.cke.edu.pl/egzamin-eksternistyczny/gimnazjum/
- Allgemeinbildende Mittelschule https://www.cke.edu.pl/egzamin-eksternistyczny/liceum-ogolnoksztalcace/
- Berufsbildende Schule https://www.cke.edu.pl/egzamin-eksternistyczny/zasadnicza-szkola-zawodowa-przed-ogolnoksztalcace/
Mehr darüber unter https://www.cke.edu.pl/egzamin-eksternistyczny/
Externe Examen zur Bestätigung von beruflichen Qualifikationen
Zugangsvoraussetzungen: Gemäß § 5 der Verordnung des Ministers für Nationale Bildung vom 11. Januar 2012 über externe Examen:
”Zum externen Berufsexamen werden Personen zugelassen, die:
1) eine Oberschule oder eine 8-jaehrige Grundschule absolviert hat sowie
2) mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Arbeit in einem Beruf, in dem die jeweilige Qualifikation gemäß der Berufsklassifikation der beruflichen Bildung ausgesondert ist, vorzuweisen hat.”
Das externe Examen wird nach denselben Grundsätzen wie ein Berufsexamen für Schulabsolventen und Teilnehmer der Berufsqualifizierungskurse durchgeführt https://www.cke.edu.pl/egzamin-zawodowy/