Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)

Die EMPFEHLUNG DES RATES vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen schafft den gemeinsamen Referenzrahmen für die Qualifikationen in den EU-Mitgliedsstaaten. Dieser Rahmen dient als Übersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen in Europa, um ihre Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit übersichtlicher und verständlicher zu gestalten. Die Hauptziele sind Förderung der länderübergreifenden Mobilität der EU-Bürger und Erleichterung des lebenslangen Lernens.

Die Europäischen Qualifikationsrahmen sind unterstützende Instrumente bei der Kommunikation und Vergleichbarkeit der Qualifikationssysteme in Europa. Mit den Kategorien der Lernergebnisse, wie Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, sind 8 europäischen Referenzniveaus beschrieben. Dadurch können die nationalen Qualifikationssysteme, nationale Qualifikationsrahmen (eng. NQF) und europäischen Qualifikationen an die EQR-Niveaus bezogen. Die Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen, Absolventen, Bildungs- und Schulungsanbieter sowie Arbeitgeber können dadurch die in verschiedenen Ländern und verschiedenen Bildungs- und Schulungssystemen erworbenen Qualifikationen besser verstehen und vergleichen.

Siehe vollständige Fassung der Empfehlung des Rates https://ec.europa.eu/ploteus/sites/eac-eqf/files/pl.pdf