Anerkennung von beruflichen Qualifikationen

Die Grundsätze zur Anerkennung von beruflichen, auf dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten (gilt auch für den EWR und die Schweiz) erworbenen Qualifikationen zwecks Arbeitsaufnahme in einem der Mitgliedsstaaten sind durch die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen (ABl. UE L 255 vom 30.09.2005 S. 22 mit nachträglichen Änderungen), implementiert in das polnische Rechtssystem mit dem Gesetz vom 22. Dezember 2015 über die Grundsätze zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen aus EU-Mitgliedsstaaten (GBl. v. 2016 Pos. 65) sowie durch die Novellen einiger Gesetze über die Reglementierung der Berufe geregelt.

Beim reglementierten Beruf müssen die in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen Qualifikationen offiziell anerkannt werden. In diesem Fall für die Anerkennung sind die zuständigen Behörden des Aufnahmestaats zuständig. Die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ist durch die uneingeschränkte Berufszulassung im Ursprungsland vorausgesetzt.

Bei nicht reglementierten Berufen hängt die Beschäftigung eines Arbeitnehmers mit den in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Qualifikationen von dem Arbeitgeber ab.

Detaillierte Informationen über die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen gibt es auf der Webseite der Förderungsstelle für die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG unter https://www.gov.pl/web/nauka/uznawanie-kwalifikacji-zawodowych-1

Englische Fassung:  http://www.nauka.gov.pl/en/recognition-of-professional-qualifications-directive-2005-36-ec/

 

Reglementierte Berufe Datenbank

Europäische Datenbank der reglementierten Berufe enthält Angaben zu reglementierten Berufen in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Link zu der Datenbank: http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/regprof/

Reglementierte Berufe in Polen:

http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/regprof/index.cfm?action=regprofs&id_country=23&quid=1&mode=asc&maxRows=*#top